OngakuMatsuri

Cosplay- & Requisitenregeln

Cosplayregeln der Ongaku Matsuri

  1. Besucher mit ausladenden Cosplays/Kostümen (z. B. Flügel, Kragen, etc.) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Besucher nicht zu behindern oder gar zu verletzen. Sollten Cosplays/Kostüme zu ausladend sein, behält sich die Ongaku Matsuri vor, den Zutritt zu verwehren.

  2. Zu freizügige Cosplays/Kostüme sind nicht erlaubt. Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Obszöne Gesten oder Handlungen sind ebenfalls untersagt.

  3. Stacheln an Hals- oder Armbänder dürfen eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.

  4. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr ist das Fesseln von Personen verboten.

  5. Wir behalten uns vor, jugendgefährdende Cosplays/Kostüme von der Veranstaltung auszuschließen.

  6. Ausnahmen gelten bei der Teilnahme des DCM-Vorentscheids oder des hauseigenen Cosplaywettbewerbs. Diese Ausnahmen sind jedoch nur für den Auftritt und der Bewertung des Cosplays/Kostüms gültig. Davor und danach gelten die oben genannten Punkte.

Zuwiderhandlungen gegen diese Cosplay-/Kostümregelung werden mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Organisationsleitung ist unbedingt Folge zu leisten, sie haben immer das letzte Wort.
Bei Unklarheiten liegt die Entscheidungsgewalt alleine bei der Ongaku Matsuri.



Requisitenregeln der Ongaku Matsuri

Zum Cosplay/Kostüm gehören oft auch Waffenimitate oder ähnliches. Damit hier keine Unfälle passieren, gelten auch für das Mitführen solcher Requisiten Regeln.
Die Ongaku Matsuri behält sich das Recht vor, Waffenimitate, Stäbe, etc. auf Veranstaltung zu verbieten oder zu erlauben. Erlaubte Requisiten dürfen auf der Ongaku Matsuri während der gesamten Event-Dauer getragen werden und werden am Eingang gekennzeichnet.


Erlaubte Requisiten

Waffenimitationen aus:

  • Schaumstoff

  • Pappe

  • Weichplastik

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoffnachbildungen, oft mit einem Fieberglaskern – kein Metallkern!)

  • Waffen/Stäbe aus Holz (beides nicht länger als 150 cm) und mit einem weichem Material, wenn der Holzanteil nicht überwiegt


Verbotene Waffen

Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Gelände oder in das Gebäude gebracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

Zu den verbotenen Waffen gehören z. B.:

  • Echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)

  • Echte Munition

  • Anscheinswaffen. Also Schusswaffenimitate, die zunächst echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie Maschinengewehre, Pumpguns, Pistolen oder Revolver erwecken

  • Softair-Waffen

  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Morgensterne, Messer aller Art)

  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)

  • Wurfwaffen (z. B. Wurfsterne, Wurfpfeile)

  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Teleskopschlagstöcke

  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)

  • Pfeffer-/KO-Sprays

  • Taser und andere Elektrowaffen jedlicher Art


Es gelten die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG).
Zuwiderhandlungen gegen diese Requisitenregeln werden mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet und ggf. mit Erstattung einer Anzeige sowie Hausverbot.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Organisationsleitung ist unbedingt Folge zu leisten, sie haben immer das letzte Wort.

Bei Unklarheiten liegt die Entscheidungsgewalt alleine bei der Ongaku Matsuri.

Das zuständige Personal behält sich vor, Gegenstände, die gegen das deutsche Waffengesetz verstoßen und als Illegal zu betrachten sind, EINZUBEHALTEN und sie der Polizei zu übergeben!


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